Sterbefall
Arzt für die Totenbeschau verständigen
In Tillmitsch stehen Ihnen dafür folgende Ärzte zur Verfügung:
Dr. Renate Wiesler, Lori-Hartl-Weg 1; Tel.: 03452 / 74866
Dr. Anton Wankhammer, Lang 9, 8403 Lang: Tel.: 03182 / 20717
Standesamt informieren
Spätestens am nächsten Werktag nach der Totenbeschau ist eine Anzeige des Todes durch den Standesbeamten durchzuführen. Hierfür kontaktieren Sie bitte das Standesamt in Leibnitz.
Erforderliche Unterlagen des Verstorbenen
- Formular „Anzeige des Todes“ und die „Todesbescheinigung“
- eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: zusätzlich Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Bestattung auswählen
Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl berät Sie fachkundig und individuell. Alle Formalitäten bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder im Altersheim übernimmt die Bestattung. Die komplette Organisation der Bestattung, sowie Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in Zeitungen oder Druck von Gedenkbildern und Trauerkarten wickelt der Bestatter für Sie ab.
Übersicht Kosten und Gebühren nach einem Todesfall
Anzeige des Todes | gebührenfrei |
Ausstellung der Sterbeurkunde | € 9,30 |
Todesbestätigung | gebührenfrei |
Weiterführende Informationen
Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalls
Anzeige des Todesfalls/Erstausstellung der Sterbeurkunde
Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen