Klimaticket Steiermark
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Um die Bewohnerinnen und Bewohner von Tillmitsch, insbesondere die Pendlerinnen und Pendler, zu unterstützen und gleichzeitig einen Anreiz zu schaffen, zumindest zeitweise auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, hat der Gemeindevorstand den Ankauf von zwei Klimatickets beschlossen, welche der Tillmitscher Bevölkerung ab 16.10.2023 kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die übertragbaren Klimatickets ermöglichen die Nutzung sämtlicher Linien- und Stadtverkehre des Verkehrsverbunds Steiermark.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Ausleihe ist – um möglichst vielen Personen die Nutzung der Tickets zu ermöglichen – grundsätzlich auf maximal 3 Tage (max. 7 Tage pro Monat) beschränkt. Eine Ausnahme stellt der Verleih für Arbeitspendler dar — hier besteht die Möglichkeit dieses eine ganze Woche zu entlehnen (5 Tage) als testweise Alternative für den Individualverkehr (Arbeitspendler).
Ein Termin zur Abholung ist telefonisch unter 03452/82261-0 oder schriftlich unter gde@tillmitsch.gv.at zu vereinbaren; dies gilt auch für die Reservierung des Tickets und ist zu den Amtsstunden (Montag – Freitag von 07:30 – 12:00 Uhr) möglich.
Bei Mehrfachreservierungen für denselben Zeitraum werden Pendlerinnen und Pendler gegen Nachweis einer Pendlerbescheinigung des Arbeitgebers bevorzugt.
Bei der Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument (Führerschein oder Reisepass) vorzulegen.
Die Rückgabe des Tickets hat spätestens am ersten auf den Entlehnzeitraum folgenden Tag bis 07:30 Uhr durch Einwurf eines mit Namen und Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin versehenen Kuverts in den Gemeindepostkasten im Eingangsbereich des Rathauses oder während der Amtszeiten im Bürgerservicebüro im Gemeindeamt (EG) zu erfolgen. Eine Abholung bzw. Rückgabe des Tickets durch Dritte – unter vorheriger Namensnennung des-/derselben – ist möglich.
Bei Abhandenkommen des Klimatickets ist unverzüglich die Gemeinde Tillmitsch zu informieren; dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin werden die Anschaffungskosten (€ 568,- exkl. Bearbeitungsgebühr) in Rechnung gestellt. Je verspätetem Tag der Rückgabe werden € 30,- verrechnet (dies gilt auch für reservierte und nicht abgeholte Tickets). Eine wiederholt verspätete Rückgabe des Tickets hat eine Sperre des Antragstellers/der Antragstellerin zur Folge!