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Lehrplatzförderung

Förderung /

Alle Betriebe, die im Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch, zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem jährlichen Betrag von € 600,00 pro Lehrling gefördert.

Alle Betriebe, die außerhalb des Gemeindegebiet Lehrplätze, für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Tillmitsch, zur Verfügung stellen, werden von der Tillmitsch Gemeinde mit einem jährlichen Betrag von € 300,00 pro Lehrling gefördert.

Lehrplatzförderung-Ansuchen

Gemeindeamt Tillmitsch
+43 3452 82261
gde@tillmitsch.gv.at

Öffnungszeiten
Montag: 7:30 -12:00
Dienstag: 7:30 -12:00
Mittwoch: 7:30 -12:00
Donnerstag: 7:30 -12:00
Freitag: 7:30 -12:00