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GEBÜHRENBREMSE - BÜRGER:INNEN erhalten einmalige GUTSCHRIFT

Veröffentlicht: 02.07.2024
Abteilung:

Auszahlung „Gebührenbremse“ erfolgt mit dem 3. Quartal 2024

Der Nationalrat hat ein Bundesgesetz erlassen, wonach die sogenannte „Gebührenbremse“ die inflationsbedingten Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abfedern sollte. Der Gesamtbetrag für die Gemeinde Tillmitsch beträgt € 59.789,00.

Hierfür hat der Gemeinderat der Gemeinde Tillmitsch in seiner Sitzung vom 08.02.2024 folgendes beschlossen:
„Die Gebührenbremse soll auf den Gebührenbetrieb „Müllbeseitigung/Grundgebühr“ gutgeschrieben werden. Der Stichtag für die Gutschrifterstellung wird mit 01.07.2024 festgelegt und die zur Verfügung stehenden Mittel nach Hauptwohnsitz abgabenpflichtiger gemeldeter Personen aufgeteilt.“

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