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Hundeanmeldung

Hundeanmeldung- Kennzeichnung

Hunde sind bei der Wohnsitzgemeinde zu melden.

Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass alle Hunde auf Kosten des Tierbesitzers mit einem elektronischen Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen.
Das gilt auch für Welpen, die spätestens im Alter von drei Monaten, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe gekennzeichnet werden müssen. Auch Hunde, die aus dem Ausland mitgebracht werden und in Österreich gehalten werden, müssen gechipt sein und in Österreich registriert werden.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, Änderungen wie beispielsweise Weitergabe des Tieres oder eine neue Kontaktadresse in der Datenbank eintragen zu lassen.
Die Kennzeichnung darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. Der Chip ist etwa so groß wie ein Reiskorn und wird mit einer Injektionsnadel unter die haut implantiert, was nicht schmerzhafter ist als eine normale Schutzimpfung.

Die Chipnummer muss dann in der

Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums

registriert werden.

In der Regel wird die Registrierung auf Wunsch des Tierbesitzers durch den Tierarzt im Rahmen der Kennzeichnung erledigt. Für Tierbesitzer, die über einen Internetanschluss verfügen, ist es möglich, die Registrierung selbst vorzunehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass man über die Handysignatur(digitale Unterschrift) verfügt.
Es kann dann von der Datenbank ein Passwort angefordert werden, das die Eingabe von Daten und auch spätere Änderungen erlaubt.

Link zu Help.gv – Hundehaltung

Gemeindeamt Tillmitsch
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